Corporate Governance
Der Deutsche Corporate Governance Kodex der gleichlautenden Regierungskommission, den das Bundesjustizministerium im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht hat, soll das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften weiter fördern. Der Kodex fasst wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensleitung und -überwachung börsennotierter Gesellschaften zusammen. Zusätzlich berücksichtigt er in Form von Empfehlungen ("soll") national und international anerkannte Verhaltensstandards und gibt den einzelnen Gesellschaften darüber hinaus Anregungen ("sollte/kann") für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle.
Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes wurde ein neuer Paragraph (§ 161) in das Aktiengesetz eingefügt, durch den Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet sind, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.
- Entsprechenserklärung des Verwaltungsrats der Mensch und Maschine Software SE Wessling, zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG